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Beratung zu Eheannullierung


Bild: unsplash.com/sikkema
Wer katholisch-kirchlich geheiratet hat und nach der Scheidung wiederum eine kirchliche Ehe anstrebt, muss die erste Ehe annullieren, also für ungültig, erklären lassen. Das Bischöfliche Offizialat, das kirchliche Gericht im Bistum Osnabrück, lädt Personen, die vor dieser Entscheidung stehen, am Samstag, 9. September, zu Beratungsterminen ein. Mitarbeiter des Offizialates stehen jeweils zwischen 10.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr in Papenburg (Kleine Aula im Niels-Stensen-Haus – Pfarrheim von St. Antonius) und in Sögel (Pfarrheim Jakobushaus) für Gespräche über das katholische Eherecht zur Verfügung.

Ein Termin kann mit Dekanatsreferentin Sabine Hunfeld-Jansen vereinbart werden (Mobil: 0160/3287319, E-Mail: ).

Di, 29. August 2023

Themen: Offizialat
Abteilung: Offizialat

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