Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Kirchengemeinden

Aufgabe der Abteilung Kirchengemeinden mit den Referaten Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Bauangelegenheiten und Liegenschaften ist es, im Bistum Osnabrück materielle Grundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten ihre Aufgaben trotz unterschiedlicher örtlicher Rahmenbedingungen so gut wie möglich erfüllen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung stehen den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden und Kindertagesstätten beratend zur Verfügung. Neben dem Angebot der Dienstleistung erfüllt die Abteilung Kirchengemeinden auch die Aufgabe der Aufsicht und Genehmigung im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorschriften.
Auch der Fachreferent für Altenhilfe ist in dieser Abteilung angesiedelt.

Hier finden Sie ein Organigramm mit den einzelnen Ansprechpersonen der Abteilung.

Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Arbeitsrecht für Mitarbeitende in Kirchengemeinden von A - Z

Bonifatiuspreis 2022

Do, 17. März 2022 | Das Bonifatiuswerk Paderborn sucht unter dem Motto „Mut machen. Neue Wege gehen“ Entdecker, Wegbegleiter und Mutmacher, die auf kreative Weise neue Wege gehen oder Traditionen weiterentwickeln, um die Botschaft des Evangeliums innovativ weiterzutragen.

Arbeitsrecht für Mitarbeitende in Kirchengemeinden von A - Z

Do, 03. März 2022 | Arbeitsverträge, Eingruppierung, Mindestlohn, Urlaub, Zeitausgleich... Um das Auffinden von Informationen der Abteilung Kirchengemeinden zu erleichtern, werden im nachfolgenden Artikel alle arbeitsrechtlichen Themen von A - Z für Arbeitgeber und Mitarbeiter*innen zusammengestellt. Viel Spaß beim Stöbern!

Sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses

Do, 03. März 2022 | Entsprechend § 30 AVO sind befristete Arbeitsverträge nach Maßgabe des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) sowie anderen gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverträgen möglich. Weitere Informationen hierzu, insbesondere zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen, finden Sie in der nachfolgenden Information der Abteilung Kirchengemeinden.

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