Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Kirchengemeinden

Aufgabe der Abteilung Kirchengemeinden mit den Referaten Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Bauangelegenheiten und Liegenschaften ist es, im Bistum Osnabrück materielle Grundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten ihre Aufgaben trotz unterschiedlicher örtlicher Rahmenbedingungen so gut wie möglich erfüllen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung stehen den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden und Kindertagesstätten beratend zur Verfügung. Neben dem Angebot der Dienstleistung erfüllt die Abteilung Kirchengemeinden auch die Aufgabe der Aufsicht und Genehmigung im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorschriften.
Auch der Fachreferent für Altenhilfe ist in dieser Abteilung angesiedelt.

Hier finden Sie ein Organigramm mit den einzelnen Ansprechpersonen der Abteilung.

Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Arbeitsrecht für Mitarbeitende in Kirchengemeinden von A - Z

Drittkräfte in Krippengruppen; Neuregelung des Landes Niedersachsen ab dem 1. August 2020

Mi, 03. Juni 2020 | Am heutigen Tage erreichte uns eine Mitteilung des Kultusministeriums mit einem Schreiben von Herrn Kultusminister Tonne vom 20. Mai 2020. Dieses Schreiben ist dieser Information beigefügt.

Richtlinie Qualität in Kitas (ehemals Quik)

Mo, 13. Januar 2020 | Im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 41/2019 ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften (RL Qualität in Kitas) als Runderlass (RdErl) des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) vom 23.10.2019 veröffentlicht worden.

« 5 6 7 8 9 10 11 12 13 »