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Übertragung der Fußball-WM in den Pfarreien

Vom 14. Juni 2018 bis zum 15. Juli 2018 findet die Fußball-Weltmeisterschaft (WM) in Russland statt. Auf Anfrage verschiedener Interessenten hat der Verband der Diözesen Deutschlands Kontakt mit den betroffenen Rechteinhabern aufgenommen, um allen Pfarreien und katholischen Einrichtungen, die anlässlich der Fußball-WM die Spiele öffentlich zeigen möchten, eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit dazu zu verschaffen. Im Folgenden werden die notwendigen Schritte für die öffentliche Aufführung der WM-Spiele im Rahmen eines sog. Public Viewings erläutert.

Die Übertragungsrechte von WM-Spielen (über ARD, ZDF, RTL, Sky etc.) liegen bei der FIFA. Für die Frage, ob bei der FIFA eine separate Lizenz für die Übertragung der Spiele in einem Public Viewing Format einzuholen ist, ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen dem nicht-kommerziellen und dem kommerziellen Public Viewing.

Für nicht-kommerzielle Übertragungen muss keine Lizenz bei der FIFA eingeholt werden.

Als nicht-kommerzielles Public Viewing wird die Übertragung nach den FIFA-Regularien gewertet, wenn weniger als 5.000 Besuchern anwesend sind und der Veranstalter durch die Veranstaltung keinerlei wirtschaftlichen Vorteil (z.B. durch das Verlangen von Eintrittsgeld oder Sponsoring-Aktivitäten anlässlich des Public Viewings) erlangt.

Auch im Fall eines nicht-kommerziellen Public Viewings hat der Veranstalter die Regularien der FIFA für Public Viewing Veranstaltungen einzuhalten. Download

Im Einzelnen sind folgende Voraussetzungen einzuhalten:

  • Es dürfen nur offizielle Übertragungen (also der gängigen deutschen Fernsehsender) gezeigt werden.
  • Die Spiele müssen tatsächlich live gezeigt werden, d.h. ohne Pausieren, Verzögern, Zurückspulen, Überspringen von Werbung etc.
  • Die Übertragung muss 10 Minuten vor Anstoß beginnen und darf frühestens 10 Minuten nach Abpfiff enden. Bei dem ersten und dem letzten Spiel der WM muss die Übertragung schon 20 Minuten vor dem Spiel beginnen und darf frühestens 10 Minuten nach Abpfiff enden, um sicherzugehen, dass die Eröffnungs- und Finalfeier übertragen wird.
  • Lediglich der Schriftzug „2018 FIFA World Cup“ darf zur Ankündigung des Public Viewings genutzt werden. Alle anderen WM-Logos und Embleme dürfen nicht genutzt werden, auch nicht Abbildungen des Pokals oder des Maskottchens.
  • Essen und Getränke dürfen verkauft werden, solange nicht der Eindruck erweckt wird, dass der Veranstalter offizieller Geschäftspartner der FIFA sei und solange kein Mindestverzehr vorgeschrieben wird.

Da bei der Übertragung der WM-Spiele auch der WM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit Musik sowie Kommentare der Reporter öffentlich wiedergegeben werden, haben die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort und VG Media urheberrechtliche Ansprüche. Diese Rechte werden nicht kostenfrei weitergegeben und sind von jeder teilnehmenden Pfarrei oder Einrichtung unmittelbar an die GEMA zu zahlen.

Für die Zeit der Fußball-EM bietet die GEMA die Nutzung dieser Rechte zu einem Sondertarif an. Download

Hinzu kommen Aufschläge für die GVL in Höhe von 26 , die VG Wort in Höhe von 20 und die VG Media in Höhe von 25 zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 7 . Eine tarifliche Vergütungspflicht besteht auch für die Fälle, dass kein Eintritt für die Teilnahme an der Veranstaltung verlangt wird und es sich auch ansonsten nicht um eine kommerzielle Veranstaltung handelt. Eine Spende hat keine Auswirkung auf die die Höhe des an die GEMA zu zahlenden Tarifes. Auf die von der GEMA verlangten Tarife erhalten die katholischen Einrichtungen einen Sondernachlass in Höhe von 20 % auf den Nettopreis. Die entstehenden Gebühren sind von jeder teilnehmenden Pfarrei oder Einrichtung unmittelbar an die GEMA zu zahlen! Die entsprechenden Anmeldungen sind vor der öffentlichen Aufführung beim GEMA KundenCenter, 11506 Berlin vorzunehmen. Dies geht formlos per Fax oder E-Mail oder auch telefonisch. Die Rechnung wird dann unmittelbar von der GEMA für alle Verwertungsgesellschaften zugestellt.

Do, 08. März 2018

Themen: Urheberrecht | Veranstaltungen
Abteilung: Recht und Revision

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