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Erstattung von Reisekosten für Mitarbeitende in den Kirchengemeinden
Mit Verweis auf die "Ordnung zur Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld" - Anlage 3 (A3) zur Arbeitsvertragsordnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst (AVO) haben Mitarbeitende in den Kirchengemeinden Anspruch auf Erstattung von Reisekosten für Dienstreisen. Einen Auszug aus der AVO sowie Reisekostenvordrucke finden Sie hier:
- Antrag Fahrkostenerstattung Mitarbeitende in Kirchengemeinden
- Einzelkostenabrechnung Mitarbeitende in Kirchengemeinden
- Auszug Anlage 3 AVO
Di, 09. Januar 2018
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Abteilung: Kirchengemeinden