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Mitteilungspflicht bei bestehenden Schwangerschaften in Kindertagesstätten
Bei bestehenden Schwangerschaften ist das zuständige Gewerbeaufsichtsamt durch den Arbeitgeber, somit bei Kath. Kindertagesstätten die Kirchengemeinde als Trägerin der Einrichtung, zu informieren. Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen finden Sie hier.
- Information - Abteilung Kirchengemeinden
- Mitteilung über bestehende Schwangerschaft an Gewerbeaufsichtsamt
- Gefährdungsbeurteilung - Blankoformular
- Gefährdungsbeurteilung - vorausgefüllt
- Information des Gewerbeaufsichtsamtes Niedersachsen "Mutterschutz - Vorschulische Kinderbetreuung"
- Musterschreiben an behandelnden Arzt zur Feststellung der Immunitätslage
- Musterbescheinigung zur Mitteilung der Immunitätslage des behandelnden Arztes
- fehlender Antikörperschutz Masern
- fehlender Antikörperschutz Mumps
- fehlender Antikörperschutz Ringelröteln
- fehlender Antikörperschutz Röteln
- fehlender Antikörperschutz Windpocken
- fehlender Antikörperschutz Zytomegalie
- Informationen des Bistums Osnabrück zu "Mutterschutz - Elternzeit - Elterngeld"
Fr, 05. Januar 2018
Themen: Kirchengemeinden | Personal Kigem
Abteilung: Kirchengemeinden: Beratung und Betreuung