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Kirchlicher Bürgschaftsfonds hilft bei Überschuldung

Jährlich suchen ca. 2700 Personen die zehn Schuldnerberatungsstellen im Bistum Osnabrück auf. In den meisten Fällen geht es um Überschuldungen, die zum Beispiel wegen Jobverlust, Trennung oder Krankheit eingetreten sind. Um die Schuldenregulierung zu erleichtern, legen der SKM Bundesverband e.V., der Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. und das Bistum Osnabrück nun den sogenannten kirchlichen Bürgschaftsfonds auf. Mit Hilfe dieses Fonds können Betroffene zukünftig ein Bankdarlehen mit bis zu 5.000 Euro absichern.

Der Generalvikar des Bistums Osnabrück, Theo Paul, versteht den Bürgschaftsfonds als christliches Signal im Sinne von Papst Franziskus: „Die Idee für den Fonds ist im Jahr der Barmherzigkeit entstanden, das unser Papst im vergangenen Jahr ausgerufen hat. Damit soll eine spürbare Entlastung für die Armen einhergehen. Das haben wir nun gemeinsam geschaffen.“
Caritasdirektor Franz Loth unterstreicht dieses Anliegen: „Wenn jemand sich überschuldet, können wir mit der Bürgschaft Schlimmeres verhindern. Ich danke allen sehr herzlich, die den kirchlichen Bürgschaftsfonds auf den Weg gebracht haben.“
Neben dem Bistum Osnabrück und dem Caritasverband beteiligt sich auch der SKM-Bundesverband am Fonds. Der Vorstandsvorsitzende Ludger Urbic hat sich schnell von der Idee begeistern lassen: „Was hier im Bistum Osnabrück geschieht, könnte ein sehr gutes Vorbild auch für andere Bistümer sein.“
Sein Vorstandskollege Michael Strob, der zugleich Geschäftsführer des Osnabrücker SKM ist, erläutert, dass Ortsvereine des SKM im Bistum Osnabrück von Beginn an die Idee mitentwickelt haben: „Diese Form der Armutsprävention ist ausgesprochen sinnvoll und wir waren sofort mit dabei, als wir von der Idee gehört haben.“

Wie der Name schon sagt, bietet der kirchliche Bürgschaftsfonds Sicherheit für Banken, bei denen Schuldner ein Darlehen aufnehmen wollen. Ulrich Friedrichs, Caritasreferent für Schuldnerberatung, erläutert das Verfahren: „Unsere Schuldnerberater können für ihre Klienten eine Bürgschaft für maximal 5.000 Euro beim Fonds beantragen. Mit dieser Bürgschaft kann der Klient zu seiner Bank gehen und ein Darlehen beantragen.“ Wichtig dabei ist unter anderem, dass der Klient ein tragfähiges Konzept zur Entschuldung verfolgt.
Der kirchliche Bürgschaftsfonds ist mit 175.000 Euro ausgestattet. Je 75.000 Euro geben das Bistum und der Caritasverband Osnabrück, 25.000 Euro steuert der SKM bei.

Laut dem Creditreform SchuldnerAtlas vom Oktober 2015 gelten 6,7 Millionen Menschen in Deutschland als überschuldet. Im Bistum Osnabrück, das von der Nordseeküste bis zur Landesgrenze nach Nordrhein-Westfalen reicht und auch die Landkreise Diepholz und Nienburg (links der Weser) umfasst, ist die Situation regional unterschiedlich: Während die Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim leicht unter oder im Bundesdurchschnitt (9,92%) liegen, liegt die Quote in Ostfriesland und in der Stadt Osnabrück mit 10 - 11% über dem Durchschnitt.

Mi, 16. August 2017

Themen: Caritas
Abteilung: Caritas und Sozialarbeit

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