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Praxis bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
Die Regional-KODA Osnabrück/Vechta hat in ihrer Sitzung am 22. November 2013 Sonderregelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten beschlossen. In der Sitzung der Regional-KODA am 09.06.2017 ist diese Regelung befristet bis 31.07.2020 verlängert worden. Weitere Informationen finden Sie hier
- Information - Abteilung Kirchengemeinden
- SuE Zusatzvereinbarung Nr. 2.2.3
- Nachweis wiederholte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
Mi, 05. Juli 2017
Themen: Personal Kigem | Kindertagesstätten
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden