Artikel im Detail
Einsatz von Vertretungskräften in Kindertagesstätten
Entsprechend einer Klarstellung des Niedersächsischen Kultusministeriums ist im Falle von Abwesenheiten des pädagogischen Fachpersonals (z. B. Krankheit, Urlaub etc.), die Betreuung der Kinder entsprechend der Vorgaben des KiTaG sicherzustellen. Zum Einsatz dieser Vertretungskräfte in Kath. Kindertagesstätten im Bistum Osnabrück finden Sie nachfolgend Empfehlungen der Abteilung Kirchengemeinden. Die Ermittlung des Vertretungsbedarfes (Excel-Tabelle) für Kindertagesstätten im Landkreis Emsland muss anhand der vom Landkreis Emsland mit Schreiben vom 23.02.2015 versandten Unterlagen erfolgen. Alle weiteren Informationen dieses Artikels gelten einheitlich für alle Kindertagesstätten in katholischer Trägerschaft im Bistum Osnabrück.
- Information - Abteilung Kirchengemeinden
- Excel - Ermittlung Vertretungsbedarf
- Excel - Arbeitszeitkonto Vertretungskraft
- Excel - Stellenplan Vertretungskräfte
- Ablaufschema Vertretungsregelung Kitas
- Fragen und Antworten zum Einsatz von Vertretungskräften und Hinweise zum Ausfüllen des Arbeitszeitkontos
Do, 05. Januar 2017
Themen: Kindertagesstätten | Personal Kigem
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden