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Zusatzvereinbarungsmuster: Tätigkeitswechsel von tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kirchengemeinden und in deren Trägerschaft befindlichen Einrichtungen
Entsprechend der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben sind Änderungen bei Tätigkeitswechseln von tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeitsvertraglich zu vereinbaren. In der nachfolgenden Information finden Sie Hinweise zur Verwendung der ebenfalls in diesem Beitrag zur Verfügung stehenden Zusatzvereinbarungsmuster bei Tätigkeitswechseln von tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kirchengemeinden und sich in deren Trägerschaft befindlichen Einrichtungen.
- Allgemeine Hinweise zur Verwendung von Zusatzvereinbarungsmustern beim Tätigkeitswechsel von tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- 2.2.1 ZV Höhergruppierung ohne Tätigkeitswechsel
- 2.2.2 ZV Entgeltgruppenänderung mit unbefristetem Tätigkeitswechsel
- 2.2.2a ZV Entgeltgruppenänderung mit unbefristetem Wechsel - mehrere Tätigkeiten
- 2.2.2b ZV Entgeltgruppenänderung mit unbefristetem Wechsel - mehrere Tätigkeiten mit geteiltem Entgelt
- 2.2.3 SuE ÄV Entgeltgruppenänderung mit befristetem Tätigkeitswechsel
- 2.2.9 ZV Tätigkeitswechsel während der eigenen Elternzeit
- 2.2.2 SuE - m ZV Entgeltgruppenänderung mit unbefristetem Tätigkeitswechsel
- 2.2.2 SuE - w ZV Entgeltgruppenänderung mit unbefristetem Tätigkeitswechsel
- 2.2.4 SuE ZV Sprachförderkraft
- 2.2.5 SuE ZV Sprachförderkraft - zusätzlicher Einsatz
- 2.2.6 SuE ZV Kita-Leitung Führung auf Probe
- 2.2.7 SuE ZV Kita-Leitung unbefristeter Wechsel
- 2.2.7a SuE ZV stellv. Kita-Leitung unbefristeter Wechsel
- 2.2.8 SuE ZV unbefristete Übertragung einzelner Leitungstätigkeiten
- 2.2.8a SuE ZV befristete Übertragung einzelner Leitungstätigkeiten in Vertretung
- 2.2.10 SuE ÄV Richtlinie Qualität
- 2.2.11 SuE ÄV Richtlinie Qualität - zusätzlicher Einsatz
- 2.2.12 SuE ÄV Richtlinie Qualität - Einsatz gleichbleibende Arbeitszeit
- 2.2.13 SuE ÄV Richtlinie Qualität - zusätzliche Leitungsstunden
- 2.2.14 SuE ÄV Richtlinie Qualität - Zusatzkraft Ausbildung
Di, 21. Januar 2020
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Abteilung: Kirchengemeinden