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Eingruppierung und Einsatz des pädagogischen Fachpersonals im Gruppendienst
Der Einsatz und die Eingruppierung des pädagogischen Fachpersonals in Kath. Kindertagesstätten im niedersächsischen Teil des Bistums richtet sich nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) und die Arbeitsvertragsordnung für Mitarbeiter*innen im Bistum Osnabrück (AVO). Wichtige Informationen und Vorgaben zum Einsatz des pädagogischen Fachpersonals unter Berücksichtigung des KiTaG und der AVO finden Sie in den nachfolgenden Informationen. In diesen Informationen enthalten ist auch der KODA-Beschluss aus Juni 2018 zur ständigen Übertragung einzelner Leitungstätigkeiten (insbesondere Erhöhung auf maximal zwölf Stunden etc.).
- Eingruppierung und Einsatz des pädagogischen Fachpersonals in Kath. Kindertagesstätten im Bistum Osnabrück
- Berechnung Durchschnittsbelegung Kindertagesstätten
- 2.2.8 SuE ZV ständige Übertragung einzelner Leitungstätigkeiten mit Zulagengewährung
- 2.2.8a SuE ZV befristete ständige Übertragung einzelner Leitungstätigkeiten mit Zulagengewährung
Do, 02. Januar 2020
Themen: Kindertagesstätten | Kirchenvorstand | Vordrucke
Abteilung: Kirchengemeinden: Kindertagesstätten