Die Abteilung Finanzen, Bau, IT im Bischöflichen Generalvikariat ist Dienstleister und Genehmigungsbehörde zugleich. Ihre Arbeitsfelder sind vielfältig und erstrecken sich über Rechnungs- und Liegenschaftswesen, Controlling und Haushalts- sowie Stiftungsaufsicht. Eine zentrale Aufgabe der Abteilung ist die Verwaltung der Kirchensteuer und die Aufstellung des Haushaltsplanes des Bistums.
Der Abteilung sind vier Referate zugeordnet: Controlling/Steuern/Versicherungen, Rechnungswesen, Vermögensmanagement Bistum/Bischöflicher Stuhl/Domkapitel und IT-Meldewesen.
Bistumshaushalt umfasst rund 175,9 Millionen Euro
Di, 16. Januar 2018 | Das Bistum Osnabrück plant seinen diesjährigen Haushalt in Einnahmen und Ausgaben mit rund 175,9 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahresplan sind das nach Angaben von Finanzdirektor Joachim Schnieders rund 5,8 Millionen Euro mehr. Den größten Teil der Haushaltsmittel erhalten mit rund 55,1 Millionen Euro oder 31,4 Prozent der Gesamtausgaben die 210 Kirchengemeinden.
Do, 21. Dezember 2017 | Eine neue Ausgabe des Heftes "Beziehungsweise" der Don Bosco Jugendhilfe ist erschienen. Die Don Bosco Katholische Jugendhilfe ist eine Einrichtung des Bischöflichen Stuhls zu Osnabrück. Sie kümmert sich um benachteiligte und in ihrer Entwicklung gefährdete Kinder und Jugendliche.
Di, 19. September 2017 | In einer umfangreichen Broschüre hat das Bistum Osnabrück die Finanz- und Vermögenswerte der drei öffentlich-rechtlichen Körperschaften "Bistum Osnabrück", "Bischöflicher Stuhl" und "Domkapitel" für das Jahr 2016 zusammengestellt und veröffentlicht.
Mo, 18. September 2017 | Das Statut des Einlagensicherungsfonds für Privatbanken wird zum 1. Oktober 2017 angepasst, um die Zukunftsfähigkeit des Einlagensicherungsfonds zu stärken. Dabei bleibt der Schutz durch den Einlagensicherungsfonds für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen unverändert.
Mo, 18. September 2017 | Zum 3. Januar 2018 treten neue gesetzliche Anforderungen zur Identifikation juristischer Personen auf dem Finanzmarkt in Kraft. Mit Hilfe des sogenannten LEGAL ENTITY IDENTIFIER (LEI), einem international standardisierten und weltweit gültigen zwanzigstelligen alphanumerischen Code, sollen alle am Finanzmarkt tätigen juristischen Personen weltweit eindeutig identifiziert werden können.