Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Personal und Organisation

Die Abteilung Personal und Organisation des Bistums Osnabrück ist zuständig für Bewerber und Angestellte in der kirchlichen Verwaltung. Sie gliedert sich in vier Referate: Personalwirtschaft/Organisation - Zentrale Dienste, Gehaltsabrechnung sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Das Organigramm, das Sie hier als pdf-Dokument herunterladen können, gibt einen Überblick: Organigramm Abteilung Personal und Organisation

Für Priester und Menschen, die sich für einen anderen seelsorglichen Beruf in der Kirche interessieren, ist das Bischöfliche Personalreferat zuständig.

Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen für besondere Personenkreise

Mi, 23. August 2023 | Der Gesetzgeber sieht für besondere Personenkreise bestimmte weiterführende Gefährdungsbeurteilung vor. Hierzu zählen unter anderem:

Mutterschutzbeurteilung
Um Gefährdungen für die werdende Mutter und das ungeborene Kind auszuschließen, sind im Mutterschutzgesetz verschiedene Auslösekriterien hinterlegt. Diese Kriterien müssen vor Aufnahme der Tätigkeit für den jeweiligen Arbeitsplatz ermittelt werden.

Jugendschutzbeurteilung
Der Gesetzgeber sieht vor, dass gewisse Arbeiten nicht durch Minderjähre verrichtet, werden dürfen.

Die beiden angefügten Gefährdungsbeurteilungen stellen die Grundlage der Gesetzgebung dar und können durch die jeweiligen Dienstvorgesetzten verwendet werden.

Unterweisungsvorlagen

Mi, 23. August 2023 | Um Führungskräfte bei ihrer gesetzlichen Pflicht von Unterweisungen zu unterstützen, wurden seitens des Referates Sicherheit und Gesundheitsschutz des Bistums Osnabrück Unterweisungsvorlagen erstellt. Bei der Verwendung dieser Unterweisungsvorlagen muss zwingend auf die Anpassung an die betriebsspezifischen Aspekte des jeweiligen Gebäudes/Arbeitsplatzes geachtet werden.
Ebenfalls finden Sie in diesem Eintrag einen Unterweisungsnachweis, um die durchgeführte Unterweisung zu dokumentieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

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