Kirchengemeinden
Aufgabe der Abteilung Kirchengemeinden mit den Referaten Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Bauangelegenheiten und Liegenschaften ist es, im Bistum Osnabrück materielle Grundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten ihre Aufgaben trotz unterschiedlicher örtlicher Rahmenbedingungen so gut wie möglich erfüllen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung stehen den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden und Kindertagesstätten beratend zur Verfügung. Neben dem Angebot der Dienstleistung erfüllt die Abteilung Kirchengemeinden auch die Aufgabe der Aufsicht und Genehmigung im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorschriften.
Auch der Fachreferent für Altenhilfe ist in dieser Abteilung angesiedelt.
Hier finden Sie ein Organigramm mit den einzelnen Ansprechpersonen der Abteilung.
Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Arbeitsrecht für Mitarbeitende in Kirchengemeinden von A - Z
Bestellungen Mobilfunk
Fr, 13. Mai 2022 | Sie benötigen ein neues Diensthandy, einen dienstlichen Mobilfunkvertrag oder möchten Ihren vorhanden Mobilfunkvertrag anpassen? Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an unser Team Telekommunikation:
Einsatz von geringfügig Beschäftigten in Kirchengemeinden
Mi, 20. April 2022 | Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zum Einsatz von geringfügig Beschäftigten in Kirchengemeinden:
Inanspruchnahme des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrages
Di, 19. April 2022 | Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des § 3 Nr. 26 und 26a EStG steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Näheres erfahren Sie hier.
Veranstaltungen (u.a. Gottesdienste) im Bistum Osnabrück in der Corona-Zeit
Di, 05. April 2022 | Auf Grundlage der jeweils aktuell geltenden Verordnungen der Bundesländer Bremen und Niedersachsen sind gemeinsame Informationen der Abteilung Kirchengemeinden und Seelsorge erstellt worden. Weitere Informationen finden Sie in dem nachfolgenden Beitrag.
Küsterdienste in Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück
Mo, 28. März 2022 | Die Tätigkeiten der Küsterin/des Küsters sind ein Dienst im Auftrag der Kirche. Durch die liturgische und pastorale Dimension wirkt der Mitarbeitende mit am Auftrag der Kirche in der Gesellschaft, vor Allem der Liturgie. Weitere Informationen zu Küsterdiensten im Bistum Osnabrück finden Sie im nachfolgenden Beitrag.