Kirchengemeinden
Die Aufgaben des Referats Kirchengemeinden umfassen die allgemeine Beratung der Kirchengemeinden zu Themen der Organisation, Haushaltswirtschaft, Investitionsfinanzierung und Personal. Dazu gehört auch die Haushaltsaufsicht sowie die kirchenaufsichtliche Genehmigung von bestimmter Willenserklärungen der Kirchenvorstände. Wesentlich ist ebenfalls die Vertretung der Interessen der Kirchengemeinden gegenüber den Kommunen und sonstigen Institutionen.
Inanspruchnahme des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrages
Di, 19. April 2022 | Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des § 3 Nr. 26 und 26a EStG steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Näheres erfahren Sie hier.
Veranstaltungen (u.a. Gottesdienste) im Bistum Osnabrück in der Corona-Zeit
Di, 05. April 2022 | Auf Grundlage der jeweils aktuell geltenden Verordnungen der Bundesländer Bremen und Niedersachsen sind gemeinsame Informationen der Abteilung Kirchengemeinden und Seelsorge erstellt worden. Weitere Informationen finden Sie in dem nachfolgenden Beitrag.
Küsterdienste in Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück
Mo, 28. März 2022 | Die Tätigkeiten der Küsterin/des Küsters sind ein Dienst im Auftrag der Kirche. Durch die liturgische und pastorale Dimension wirkt der Mitarbeitende mit am Auftrag der Kirche in der Gesellschaft, vor Allem der Liturgie. Weitere Informationen zu Küsterdiensten im Bistum Osnabrück finden Sie im nachfolgenden Beitrag.
Arbeitsvertragsvordrucke: Anstellung von Mitarbeitenden in Kirchengemeinden
Do, 03. März 2022 | Entsprechend der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben ist der Abschluss von Arbeitsverträgen sowohl bei der Anstellung von tariflichen als auch geringfügig beschäftigten Mitarbeitenden erforderlich. Die aktuell geltenden und ausschließlich zu verwendenden Vertragsmuster sowie Ausfüllhinweise hierzu finden Sie im nachfolgenden Beitrag:
Änderungsvertragsmuster: Anstellung von Mitarbeitenden in Kirchengemeinden
Do, 03. März 2022 | Entsprechend den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben sind wesentliche Änderungen der Vertragsbestandteile arbeitsvertraglich zu vereinbaren. Im nachfolgenden Beitrag finden Sie Mustervorlagen von Änderungsverträgen sowie Informationen zum Ausfüllen dieser Vertragsmuster.