Kirchengemeinden
Aufgabe der Abteilung Kirchengemeinden mit den Referaten Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Bauangelegenheiten und Liegenschaften ist es, im Bistum Osnabrück materielle Grundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten ihre Aufgaben trotz unterschiedlicher örtlicher Rahmenbedingungen so gut wie möglich erfüllen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung stehen den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden und Kindertagesstätten beratend zur Verfügung. Neben dem Angebot der Dienstleistung erfüllt die Abteilung Kirchengemeinden auch die Aufgabe der Aufsicht und Genehmigung im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorschriften.
Auch der Fachreferent für Altenhilfe ist in dieser Abteilung angesiedelt.
Hier finden Sie ein Organigramm mit den einzelnen Ansprechpersonen der Abteilung.
Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Arbeitsrecht für Mitarbeitende in Kirchengemeinden von A - Z
Arbeitsvertragsvordrucke: Anstellung von Mitarbeitenden in Kirchengemeinden
Do, 03. August 2023 | Entsprechend der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben ist der Abschluss von Arbeitsverträgen sowohl bei der Anstellung von tariflichen als auch geringfügig beschäftigten Mitarbeitenden erforderlich. Die aktuell geltenden und ausschließlich zu verwendenden Vertragsmuster sowie Ausfüllhinweise hierzu finden Sie im nachfolgenden Beitrag:
Änderungsvertragsmuster: Anstellung von Mitarbeitenden in Kirchengemeinden
Do, 03. August 2023 | Entsprechend den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben sind wesentliche Änderungen der Vertragsbestandteile arbeitsvertraglich zu vereinbaren. Im nachfolgenden Beitrag finden Sie Mustervorlagen von Änderungsverträgen sowie Informationen zum Ausfüllen dieser Vertragsmuster.
Einsatz und Eingruppierung des pädagogischen Fachpersonals in kath. Kindertagesstätten im Bistum Osnabrück
Fr, 16. Juni 2023 | In der Sitzung der Regional KODA Osnabrück/Vechta am 17. November 2022 wurde die Tarifeinigung im öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) vom 18. Mai 2022 übernommen. In diesem Artikel finden Sie Hinweise zum Einsatz und zur Eingruppierung des pädagogischen Fachpersonals in kath. Kindertagesstätten im Bistum Osnabrück. Darin enthalten sind sämtliche Informationen zu den in Kindertagesstätten eingesetzten pädagogischen Fachkräften unter Berücksichtigung des Niedersächsischen Gesetz über Kin-dertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und des neuen SuE-Tarifes.
Tätigkeitsbeschreibungen für das pädagogische Fachpersonal in Kath. Kindertagesstätten im niedersächsischen Teil des Bistums Osnabrück
Mi, 31. Mai 2023 | Die Tätigkeitsbeschreibungen sind für den Einsatz und die Eingruppierung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bedeutung.
Übernahme der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) durch die Regional-KODA
Di, 07. März 2023 | In der Sitzung der Regional KODA Osnabrück/Vechta am 17.11.2022 wurde die Tarifeinigung im öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienst vom 18. Mai 2022 übernommen. Die folgende Mitarbeiterinformation beinhaltet die wesentlichsten Regelungen zum Umgang mit den Regenerationstagen und die Möglichkeit der Umwandlung der SuE-Zulage in bis zu zwei freien Arbeitstagen. Die Information wurde ergänzt um Praxishinweise und Vordrucke für die Ablauforganisation.