Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Kirchengemeinden

Aufgabe der Abteilung Kirchengemeinden mit den Referaten Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Bauangelegenheiten und Liegenschaften ist es, im Bistum Osnabrück materielle Grundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten ihre Aufgaben trotz unterschiedlicher örtlicher Rahmenbedingungen so gut wie möglich erfüllen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung stehen den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden und Kindertagesstätten beratend zur Verfügung. Neben dem Angebot der Dienstleistung erfüllt die Abteilung Kirchengemeinden auch die Aufgabe der Aufsicht und Genehmigung im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorschriften.
Auch der Fachreferent für Altenhilfe ist in dieser Abteilung angesiedelt.

Hier finden Sie ein Organigramm mit den einzelnen Ansprechpersonen der Abteilung.

Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Arbeitsrecht für Mitarbeitende in Kirchengemeinden von A - Z

Einsatz und Eingruppierung des pädagogischen Fachpersonals in kath. Kindertagesstätten im Bistum Osnabrück

Fr, 16. Juni 2023 | In der Sitzung der Regional KODA Osnabrück/Vechta am 17. November 2022 wurde die Tarifeinigung im öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) vom 18. Mai 2022 übernommen. In diesem Artikel finden Sie Hinweise zum Einsatz und zur Eingruppierung des pädagogischen Fachpersonals in kath. Kindertagesstätten im Bistum Osnabrück. Darin enthalten sind sämtliche Informationen zu den in Kindertagesstätten eingesetzten pädagogischen Fachkräften unter Berücksichtigung des Niedersächsischen Gesetz über Kin-dertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und des neuen SuE-Tarifes.

Übernahme der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) durch die Regional-KODA

Di, 07. März 2023 | In der Sitzung der Regional KODA Osnabrück/Vechta am 17.11.2022 wurde die Tarifeinigung im öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienst vom 18. Mai 2022 übernommen. Die folgende Mitarbeiterinformation beinhaltet die wesentlichsten Regelungen zum Umgang mit den Regenerationstagen und die Möglichkeit der Umwandlung der SuE-Zulage in bis zu zwei freien Arbeitstagen. Die Information wurde ergänzt um Praxishinweise und Vordrucke für die Ablauforganisation.

Reise- und Fahrtkostenerstattungen

Mi, 01. Februar 2023 | Bis zum 31.12.2023 wird die Entschädigung für gefahrene Kilometer mit dem Pkw auf 0,40 € brutto und mit dem Moped/Motorrad auf 0,30 € brutto erhöht. Aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen darf die Auszahlung der Reisekosten deshalb nur noch über das Referat Gehaltsabrechnung erfolgen. Weitere Hinweise hierzu sowie die neuen zu verwendenden Vordrucke für die Reisekostenerstattung finden Sie im nachfolgenden Beitrag:

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