Artikel im Detail
Reise- und Fahrtkostenerstattungen
In der 147. Sitzung der Regional-KODA Osnabrück/Vechta am 17.11.2022 ist die Erhöhung der Fahrtkostenpauschale bis zum 30.06.2023 beschlossen worden (Anlage 3 AVO). Bis dahin wird die Entschädigung für gefahrene Kilometer mit dem Pkw auf 0,40 € brutto und mit dem Moped/Motorrad auf 0,30 € brutto erhöht. Aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen darf die Auszahlung der Reisekosten ab 01.07.2022 deshalb nur noch über das Referat Gehaltsabrechnung erfolgen.
- Informationen bei der Reisekostenabrechnung für Mitarbeitende Kirchengemeinden finden Sie hier: Reisekostenerstattung Mitarbeitende in Kirchengemeinden.
- Informationen bei der Reisekostenabrechnung für Mitarbeitende im BGV und sonstigen Einrichtungen finden Sie hier: bistum.net - das Mitarbeiter*innennetz | Artikel im Detail
Für die Abrechnung sind ausschließlich die nachfolgenden Reisekostenanträge zu verwenden.
Das Schaubild rechts dient als Orientierungshilfe. Zum Vergrößern einfach anklicken!
- Schaubild Ablauf Fahrtkostenerstattung
- Abrechnungsvordruck 30 Cent (für Ehrenamtliche, Priester und Ordensleute)
- Abrechnungsvordruck 40 Cent (für Mitarbeitende im Rahmen der AVO)
- Abrechnungsvordruck für Notfalleinsätze
Mi, 01. Februar 2023
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Abteilung: Kirchengemeinden