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Reisekostenerstattung - Mitarbeitende in Kirchengemeinden
in der 147. Sitzung der Regional-KODA Osnabrück/Vechta am 17.11.2022 ist die Erhöhung der Fahrtkostenpauschale bis zum 30.06.2023 beschlossen worden (Anlage 3 AVO). Bis dahin wird die Entschädigung für gefahrene Kilometer mit dem Pkw auf 0,40 € brutto und mit dem Moped/Motorrad auf 0,30 € brutto erhöht. Aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen darf die Auszahlung der Reisekosten ab 01.07.2022 deshalb nur noch über das Referat Gehaltsabrechnung erfolgen.
Weitere zwingend zu beachtenden Informationen bei der Reisekostenabrechnung ab 01.07.2022 finden Sie in der Information Reisekostenerstattung Mitarbeitende in Kirchengemeinden. Für die Abrechnung sind die nachfolgenden Reisekostenanträge ausschließlich zu verwenden:
- Mitarbeitende der Kirchengemeinde - km-Sammelabrechnung
- Mitarbeitende der Kirchengemeinde - Einzelabrechnung
- Ehrenamtliche der Kirchengemeinde - km-Sammelabrechnung
- pastorale Laienmitarbeitende und Ständige Diakone - Fahrten zwischen Einsatzorten
- Priester und Ordensleute - Fahrten zwischen Einsatzorten
Fr, 26. August 2022
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Abteilung: Kirchengemeinden