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Corona - Hinweise zum geplanten eingeschränkten Betrieb in Kindertagesstätten ab dem 22.06.2020
Das Land Niedersachsen diskutiert momentan die Einführung eines eingeschränkten Betriebs in den Kindertagesstätten ab dem 22.06.2020. Ein entsprechender Verordnungsentwurf sowie ein Informationsschreiben des Niedersächsischen Kultusministeriums liegen aktuell vor. Diese Unterlagen sind den Einrichtungen zum Teil schon über die örtlichen Träger der Jugendhilfe sowie die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden übersandt worden.
Eine entsprechend abschließende Verordnung des Landes Niedersachsen ist noch nicht in Kraft gesetzt worden. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate lassen allerdings erwarten, dass die im Entwurf vorliegende Regelung nahezu uneingeschränkt auch umgesetzt werden wird. Die entsprechende Pressemitteilung von Herrn Kultusminister Tonne vom 09.06.2020 legt diesen Schluss jedenfalls nahe.
Um Ihnen in den Einrichtungen, soweit es geht, die nötige Zeit für die konzeptionelle Planung eines eingeschränkten Betriebs ab dem 22.06.2020 zu geben, informieren wir daher schon jetzt im Vorgriff auf eine vom Land zu treffende Regelung.
- Corona Hinweise ab 22.06.2020
- Arbeitspapier Diözesancaritasverband
- Infoschreiben MK örtliche Träger
- Verordnungsentwurf Land Niedersachsen eingeschränkter Betrieb
- Basisinfo Corona für Kitas
- Niedersächsischer Rahmenhygieneplan Kindertageseinrichtungen
- Leitlinien zum eingeschränkten Betrieb
Fr, 12. Juni 2020
Themen: Corona | Personal Kigem
Abteilung: Kirchengemeinden