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Weiterqualifikation und Einsatz von Drittkräften in Krippengruppen

Der Niedersächsische Landtag hat eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) zum 1. Januar 2015 beschlossen. Mit dieser Änderung steigt das Land in die Mitfinanzierung von Drittkräften in Krippengruppen ein. Details der Änderung und die Auswirkungen auf unsere Kindertagesstätten können Sie den anhängenden Informationen entnehmen.

Mi, 04. Oktober 2017

Themen: Kindertagesstätten | Personal Kigem
Abteilung: Kirchengemeinden: Kindertagesstätten

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