Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Artikel im Detail

Stellungnahme des Bistums zur Berichterstattung in der Meppener Tagespost

Die Meppener Tagespost berichtet in der Online-Ausgabe vom 19. Februar über einen sexuellen Missbrauch. Das Bistum wurde um eine Stellungnahme gebeten, die hier veröffentlicht wird.

Die Betroffene hat sich mit dem Vorwurf sexuellen Missbrauchs durch einen Mann, der einige Jahre nach den von ihr geschilderten Ereignissen zum Diakon geweiht wurde, an Herrn Fahnemann als unabhängige Ansprechperson in unserem Bistum gewandt. Im Januar 2020 wurde daraufhin ein Verfahren gemäß der Leitlinien zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen in unserem Bistum eingeleitet: Die von der Betroffenen geschilderten Vorwürfe wurden durch die unabhängige Ansprechperson protokolliert und mit Zustimmung der Betroffenen an die Bistumsleitung gegeben.

Es folgte die Konfrontation des Beschuldigten durch Herrn Fahnemann und Vertreter der Bistumsleitung sowie die Einschaltung der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Der Beschuldigte räumte im Rahmen des Konfrontationsgesprächs Vorkommnisse im Sinne der beschriebenen Vorwürfe ein. Der Bischof hat den Beschuldigten daraufhin unmittelbar und umfänglich per Dekret aus dem kirchlichen Dienst genommen. Das Dekret gilt bis auf Weiteres.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten gemäß § 170 StPO ein, weil die geschilderten Taten in diesem Fall zum Tatzeitpunkt nicht strafbar gewesen seien. Aus diesem Grund verzichtete das Bistum nach sorgfältiger Abwägung auch auf die Veröffentlichung der Vorwürfe in der Gemeinde.

Die Betroffene wurde während des gesamten Verfahrens durch Herrn Fahnemann als unabhängige Ansprechperson begleitet. Sie hat neben einer Zahlung, die vom Beschuldigten im Rahmen eines Vergleichs mit der Betroffenen geleistet wurde, durch das Bistum eine Zahlung im Sinne einer „materiellen Anerkennung erlittenen Leids“ sowie finanzielle Unterstützung für therapeutische Maßnahmen und die unabhängige juristische Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Beschuldigten erhalten.

Der Bischof hat der Betroffenen bereits kurz nach Aufnahme des Verfahrens auch ein persönliches Gespräch angeboten, das auf Wunsch der Betroffenen aufgrund der Corona-Situation jedoch zunächst nicht stattfand. Das Gesprächsangebot des Bischofs bleibt aber selbstverständlich bestehen.

Zum grundsätzlichen Umgang mit dem Thema sexuelle Gewalt im Bistum Osnabrück

Der Bischof und das Bistum haben im Rahmen eines diözesanen Schutzprozesses bereits umfangreiche Maßnahmen in die Wege geleitet, um sexuelle Gewalt und geistlichen Missbrauch in der Kirche aufzuarbeiten und präventiv zu verhindern. Dieser Prozess unter Mitwirkung zahlreicher interner und externer Fachleute umfasst die Begleitung Betroffener, den Umgang mit Beschuldigten und Tätern, Präventionsmaßnahmen für alle kirchlichen Einrichtungen und die koordinierte Intervention in konkreten Fällen sowie die Behandlung systemischer Grundfragen. Der Schutzprozess ist laufend und entwickelt sich in allen Bereichen weiter. Ergänzend wird die historische Aufarbeitung des Missbrauchs in den nächsten Monaten durch die Einrichtung einer unabhängigen Aufarbeitungskommission und eines Betroffenenbeirats auf Ebene der Kirchen-Metropolie sowie durch die Beauftragung einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie in unserem Bistum vorangetrieben.

Betroffene sexueller Gewalt können sich jederzeit an die unabhängigen, externen Ansprechpersonen im Bistum Osnabrück wenden:

Antonius Fahnemann (Landgerichtspräsident a.D.),
Telefon: 0800-7354120, E-Mail:
Irmgard Witschen-Hegge (Frauenärztin),
Telefon: 0800-0738121, E-Mail:

Fr, 19. Februar 2021

Themen: Missbrauch
Abteilung: Kommunikation

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