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Bis Jahresende keine Kürzungen für die Kirchengemeinden - ab 2021 Reduzierung der Zuweisungen um zehn Prozent

Trotz der infolge der Corona-Pandemie verursachten Kirchensteuerausfälle wird das Bistum Osnabrück in diesem Jahr die Zuweisungen an die Kirchengemeinden, Vereine und Verbände nicht kürzen. Das hat Generalvikar Theo Paul in einem Rundschreiben versichert. „Für das Bistum wird dies einen erheblichen Fehlbetrag für das Jahr 2020 bedeuten“, betont Paul. Das Bistum hat den diesjährigen Haushalt mit rund 189 Millionen Euro geplant, wovon gut 160 Millionen Euro als Kirchensteuereinnahmen verzeichnet sind.

Für das nächste Jahr werden die Zuweisungen laut Generalvikar Paul allerdings „deutlich und gleichmäßig für alle Empfänger“ um zehn Prozent gegenüber den Zuweisungen für 2020 reduziert. Die Pfarreien sind gebeten, diese Reduzierung bei ihren Haushaltplanungen für das Jahr 2021 zu berücksichtigen. „Uns ist bewusst, dass dieser deutliche Rückgang in der Zuweisungshöhe für viele von Ihnen einen schweren Einschnitt und eine große Herausforderung darstellen wird“, heißt es in dem Rundschreiben. Auch für das Bistum selbst stelle die „akut eingebrochene Einnahmesituation“ eine große Herausforderung dar.

Bereits Ende April hatte das Bistum für alle über den Bistumshaushalt finanzierten und mitfinanzierten Maßnahmen einen Investitionsvorbehalt verfügt. Demnach werden beispielsweise neue Baumaßnamen bis auf weiteres aufgeschoben. Laufende und genehmigte Investitionsmaßnamen werden fortgeführt. Und im Personalbereich gibt es bis auf weiteres keine Stellenausweitungen.

Hinweis: Wortlaut des Schreibens an die Pfarrgemeinden im Anhang. Weitere Informationen zum Thema Finanzen unter www.bistum-osnabrueck.de/finanzen

Mi, 02. September 2020

Themen: Corona | Haushalt
Abteilung: Kommunikation

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