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Bericht aus der Sitzung des Kirchensteuerrates

Informationen/Bericht über die 10. Sitzung des 7. Kirchensteuerrates des Bistums Osnabrück am 03.09.2022
Ort: Haus Ohrbeck, Am Boberg 10, 49124 Georgsmarienhütte

Im Mittelpunkt der Sitzung stand der Bericht über die Wirtschaftsprüfung der Jahresabschlüsse von Bistum, Bischöflichem Stuhl und Domkapitel. Als Wirtschaftsprüfer für alle genannten Körperschaften war erstmalig PwC beauftragt worden. Für alle Jahresabschlüsse haben die Wirtschaftsprüfer uneingeschränkte Prüfungsvermerke erteilt und eine solide Vermögens-, Finanz- und Ertragslage attestiert. Die Wirtschaftsprüfer haben aber auch eindringlich auf die weiter bestehenden Deckungslücken aus den Pensionsverpflichtungen hingewiesen, die in Konsequenz zu einem weiteren Verzehr des Eigenkapitals des Bistums führten. Insgesamt sind die Rücklagen des Bistums damit unzureichend dotiert.

Das vom Bund beschlossene Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht neben steuerlichen Entlastungsmaßnahmen die sog. Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 Euro vor. Der Gesetzgeber hat entschieden, die Energiepreispauschale zwar sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig zu machen. Entsprechend wird darauf auch Kirchensteuer veranlagt. Die Höhe der Mehreinnahmen ist nur grob zu schätzen. Für das Bistum Osnabrück wird von einer Summe von 1,2 Mio. Euro ausgegangen. Das Bistum wird diese Zusatzeinnahmen in voller Höhe in einem über den Diözesancaritasverband verwalteten Sonderfonds einlegen. Hiermit soll von der Energiekrise und Inflation besonders betroffene Menschen kurzfristig und unbürokratisch Unterstützung erhalten. Die Regelungen zu den Bedingungen erarbeitet der Caritasverband und wird darüber zeitnah informieren.

Die Steuerentwicklung im Bistum ist in den Jahren 2021 und 2022 positiv. Auch für das Jahr 2023 wird nochmals von einer Steigerung der Einnahmen ausgegangen. Die Mehreinnahmen sowie auch die überplanmäßigen Einnahmen aus der Clearing-Abrechnung entlasten die Haushalte und unterstützen den eingeschlagenen Konsolidierungsprozess. Trotz der guten Kirchensteuerentwicklung ist darauf hinzuweisen, dass die hohe Zahl an Kirchenaustritten auch im Bistum Osnabrück dauerhaft zu erheblichen Einnahmeausfällen führt. Dieses ist aktuell schon der Fall. Die kirchliche Steuerentwicklung fällt deutlich hinter der staatlichen Steuerentwicklung zurück.

Die Grunddaten für die Haushaltsplanung 2023 sind besprochen. Perspektivisch wird eine engere Ankoppelung der Aufwandspositionen an die Kirchensteuerentwicklung erfolgen. Die Umsetzung soll für das Budget 2024 erfolgen. Ebenfalls ab 2024 soll das Haushaltsrecht an die Regelungen des Handelsgesetzbuches angekoppelt werden. Es werden dann nur noch wenige kirchliche Spezifika durch einen eigenen Rechtsrahmen zu regeln sein.

Ansprechpartner für weitere Fragen:
Bischöfliches Generalvikariat
Abteilung Finanzen, Bau, IT
Gerhard Brinkmann
E-Mail:

Mo, 07. November 2022

Themen: Kirchensteuer
Abteilung: Kommunikation

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