Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Bericht aus der Sitzung des Kirchensteuerrates

Im Mittelpunkt der Sitzung des Kirchensteuerrates standen die Beratungen zum Nachtragshaushaltsplan 2022 und Haushaltsplan 2023. Die Entwicklung des Jahres 2022 ist durch die Kirchensteuereinnahmen, ein gutes Ergebnis aus dem Clearing-Verfahren sowie reduzierten Personalkosten positiv. Obwohl erstmalig auch die Verpflichtungen aus den Pensionen für Priester, Bistumsbeamte und Lehrer*innen an den Schulen der Schulstiftung mitberücksichtigt wurden, wird nach einer negativen Eigenkapitalentwicklung in den vergangenen Jahren erstmalig wieder von einer leichten Stärkung des Eigenkapitals von rund 1,9 Mio. Euro ausgegangen. Für 2023 wird auf Grund eines stagnierenden Kirchensteueraufkommens und gleichzeitigen Anstieg der Personalkosten von einer Eigenkapitalreduzierung von rund. 5 Mio. Euro ausgegangen. Im Bereich der Personalkosten ist im Jahr 2023 ein zusätzlicher Sparbeitrag von rund 1,8 Mio. Euro zu erbringen.

Die Beschlüsse aus dem von der Bistumsleitung aufgelegten Konsolidierungsprozess 2030 sind gemäß den getroffenen Absprachen in den Planungen für 2022 und 2023 berücksichtigt.

Auf Grund von perspektivisch eher rückläufigen Kirchensteuereinnahmen wird es notwendig sein, die Maßnahmen aus dem Konsolidierungsprozess 2030 weiterhin in Umsetzung zu bringen, damit das Bistum auch finanziell zukunftsfähig bleibt.

Insbesondere wegen der erheblichen Unsicherheiten aus der Entwicklung der Kirchensteuer, der Inflation und der Entwicklung der Personalkosten wird zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Erstellung der Mittelfristigen Finanzplanung verzichtet.

Die Finanzkommission des Verbandes der Diözesen Deutschlands hat im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz ein INS, Interdiözesanes Notfallsystem, entwickelt. Das INS soll Bistümer vor dem Verlust des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts und einer Zahlungsunfähigkeit schützen. Das Bistum Osnabrück wird sich als Zeichen der Solidarität an der Einführung des INS beteiligen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich alle deutschen Bistümer beteiligen.

Osnabrück, 15.Dezember 2022

Gerhard Brinkmann

Mo, 19. Dezember 2022

Themen: Haushalt
Abteilung: Kommunikation

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