Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Artikel im Detail

Rechtsfolgen eines Arbeitgeberwechsels

Ein Arbeitgeberwechsel hat unter anderem Auswirkungen auf die Stufenzuordnung sowie die Jahressonderzahlung. Hierbei muss beachtet werden, ob es sich um einen Wechsel im Zuständigkeitsbereich der Regional-KODA Osnabrück/Vechta, einem Wechsel zwischen zwei kirchlichen Arbeitgebern im Geltungsbereich der Grundordnung des kirchlichen Dienstes m Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse oder von einem sonstigen Arbeitgeber (z. B. Kommune) handelt.

Mehr zu diesem Thema, insbesondere zu den Neuerungen aufgrund der Änderung des § 16 AVO "Stufen der Entgelttabelle", können Sie den nachfolgenden Informationen der Abteilung Kirchengemeinden entnehmen.

Do, 12. Juli 2018

Themen: Personal | Personal Kigem | Kindertagesstätten
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden

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