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Rechtsfolgen eines Arbeitgeberwechsels
Ein Arbeitgeberwechsel hat unter anderem Auswirkungen auf die Stufenzuordnung sowie die Jahressonderzahlung. Hierbei muss beachtet werden, ob es sich um einen Wechsel im Zuständigkeitsbereich der Regional-KODA Osnabrück/Vechta, einem Wechsel zwischen zwei kirchlichen Arbeitgebern im Geltungsbereich der Grundordnung des kirchlichen Dienstes m Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse oder von einem sonstigen Arbeitgeber (z. B. Kommune) handelt.
Mehr zu diesem Thema, insbesondere zu den Neuerungen aufgrund der Änderung des § 16 AVO "Stufen der Entgelttabelle", können Sie den nachfolgenden Informationen der Abteilung Kirchengemeinden entnehmen.
- Rechtsfolgen eines Arbeitgeberwechsels
- Ausfüllhilfe zur Berechnung der Stufenfestsetzung bei Neueinstellungen
- Berechnung der Stufenfestsetzung bei Neueinstellungen - Exceldatei
- Mitarbeiterantrag Stufenüberprüfung
Do, 12. Juli 2018
Themen: Personal | Personal Kigem | Kindertagesstätten
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden