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Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen
Entsprechend § 14 Abs. 2 TzBfG können unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitsverhältnisse ohne die Angabe eines Sachgrundes befristet werden. Bei der Anstellung von sachgrundlos befristeten Mitarbeitenden in den Kath. Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück sind die nachfolgenden Informationen zu beachten.
Fr, 15. Februar 2019
Themen: Kindertagesstätten | Personal Kigem | Verträge
Abteilung: Kirchengemeinden: Kindertagesstätten