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Neue Amtsbezeichnungen in der Landeskirche Hannover

Zum 1. Januar 2020 ist in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers eine neue Kirchenverfassung in Kraft getreten. Darin ist – neben vielen inhaltlichen Aspekten für das kirchliche Leben – auch die Bezeichnung des Amtes der Landessuperintendentin bzw. des Landessuperintendenten neu geregelt. Ab dem 1. Januar heißt es – dem Beispiel anderer Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland folgend – „Regionalbischöfin“ bzw. „Regionalbischof“.

Demtensprechend ändern sich die Namen aller Landessuperintendenturen. Diese heißen ab sofort Regionalbischöfliche Büros.
Bitte beachten Sie auch die entsprechende Änderung der E-Mail-Adressen!
Weitergehende inhaltliche Veränderungen sind mit der neuen Bezeichnung des Amtes nicht verbunden.

Do, 23. Januar 2020

Themen: Ökumene
Abteilung: Bistumsleitung

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