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Datenschutzrechtliche Abmahnung wegen Nutzung von Google Fonts

Aus aktuellem Anlass weist die Rechtsabteilung darauf hin, dass derzeit vermehrt anwaltliche Abmahnschreiben an Kirchengemeinden und kirchliche Rechtsträger verschickt werden, die die Verwendung des Google-Dienstes „Google Fonts“ auf kirchlichen Homepages zum Inhalt haben.
Im Namen eines Mitglieds der „Interessengemeinschaft Datenschutz“ werden die Betroffenen zur Zahlung von Schadensersatz wegen unerlaubter Weitergabe von IP-Adressen durch die dynamische Nutzung von Google Fonts aufgefordert.
Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, überprüfen Sie bitte zunächst, ob der dort erhobene Vorwurf tatsächlich zutreffend ist. Lediglich die dynamische Verwendung von Google Fonts kann datenschutzrechtlich problematisch sein, wenn kein zusätzliches Consent-Tool eingesetzt wird. Werden die Schriften lokal gespeichert, ist dies datenschutzkonform.
In jedem Fall raten wir davon ab, derartigen Zahlungsaufforderungen Folge zu leisten. Angesichts der Häufung derartiger Abmahnungen handelt es sich um ein unzulässiges und damit rechtsmissbräuchliches Vorgehen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung des Bischöflichen Generalvikariats.

Mo, 24. Oktober 2022

Themen: Datenschutz | Kirchengemeinden
Abteilung: Recht und Revision

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