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Kirchliche Schulen für Inklusion stärken

In vielen Bundesländern ist die inklusive Schule verbindlich eingeführt worden. Sonderpädagogische Hilfen erhalten die kirchlichen Schulen in Niedersachsen vom Land jedoch nicht. Sie bauen sich jetzt eigene Kompetenzen auf, erklärt Schulrätin im Kirchendienst Maria Schwedhelm.

Wie steht es um die Inklusion in den kirchlichen Schulen?

Eines vorweg: Inklusion ist das Herzensanliegen unserer Schulen. Sie klappt aber nur unter geeigneten Rahmenbedingungen. Um den einzelnen Schülern mit besonderem Förderbedarf gerecht zu werden, brauchen wir nicht nur barrierefreie Gebäude, sondern auch Fachkompetenz. Derzeit sind wir von sämtlichen Unterstützungsmaßnahmen in diesem Bereich abgeschnitten: Der Mobile Dienst steht unseren Schülern nicht mehr zur Verfügung, obwohl wir seit Jahren bei deren Förderung erfolgreich zusammenarbeiten. Förderschullehrkräfte, die sich bei der Schulstiftung bewerben, werden vom Land nicht beurlaubt.
Uns bläst für diese Jahrhundertaufgabe Inklusion der Wind mächtig ins Gesicht. Dabei hat uns das Land Niedersachsen in Paragraf 4 des Schulgesetzes zur Inklusion verpflichtet. Dieser Aufgabe können wir nur mit entsprechender Fachkompetenz gerecht werden.

Wie reagieren Sie?

Wir bauen uns im Verbund mit unseren Nachbarbistümern weitere eigene Kompetenzen auf, indem wir selbst Förderschullehrkräfte ausbilden. In Zusammenarbeit mit der Universität Oldenburg werden 21 Lehrkräfte aus den Bistümern Osnabrück und Hildesheim und dem Offizialat Vechta einen berufsbegleitenden Studiengang absolvieren. Besonderer Schwerpunkt liegt auf den Bereichen „Lernen“ und „Sozial emotionale Entwicklung“, da sie die größte Herausforderung für unsere Schulen darstellen. An sieben Schulen arbeiten bereits Förderschullehrkräfte.
Zukünftig werden wir in allen 18 Schulen einschließlich der Gymnasien mindestens eine Förderschullehrkraft zur Verfügung haben. Ihre Aufgabe besteht darin, mit den betroffenen Schülern zu arbeiten sowie Kollegen und Eltern zu beraten.

Wer trägt die Kosten?

Die Bistümer zahlen den größten Teil. Ein Fünftel der Kosten übernehmen die Absolventen. Darüber hinaus erhalten die Lehrkräfte innerhalb der zwei Jahre eine Stundenentlastung von fünf Wochenstunden. Sie wird ebenfalls von den Bistümern getragen.

Bis dahin reagieren Sie auf Inklusionsanfragen eher zurückhaltend?

Wir sagen den Eltern, was wir zurzeit realistisch leisten können und was nicht. Die Entscheidung liegt dann bei den Eltern. Der Inklusionsgipfel der UNESCO im März bestätigte unsere Erfahrung, dass in aufgeschlossenen Kollegien bereits ganz viel pädagogische Kompetenz und Bereitschaft zum individuellen Arbeiten vorhanden ist. Was die zusätzliche sonderpädagogische Fachkompetenz betrifft, sind wir in gut zwei Jahren sicher besser aufgestellt.

Do, 17. Juli 2014

Themen: Schule | Aus- und Weiterbildung | Inklusion
Abteilung: Schulen und Hochschulen

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