Artikel im Detail
Institutionelles Schutzkonzept
Es ist ein grundsätzliches Anliegen im Bistum Osnabrück, nachhaltig sichere Orte und Begegnungsräume zu schaffen und diese Räume sowohl als Schutzraum (kein Tatort werden), als auch als Kompetenzort (hier erhalten Betroffene/Kinder bei Bedarf Hilfe) auszugestalten. Dazu zählen alle Einrichtungen in katholischer Trägerschaft, alle Kirchengemeinden mit ihren Einrichtungen sowie alle Verbände und Vereine in katholischer Trägerschaft.
Diesem Anliegen soll mit der Erarbeitung und Implementierung von einrichtungsbezogenen Institutionellen Schutzkonzepten (ISK) Rechnung getragen werden. Die Erstellung der Schutzkonzepte soll von allen kirchlichen Einrichtungen des Bistums im Laufe des Jahres 2019 umgesetzt werden. Dazu finden Sie hier ein Schreiben von Generalvikar Theo Paul.
Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Dokumente zur Umsetzung eines einrichtungsbezogenen Institutionellen Schutzkonzeptes in kirchlichen Einrichtungen. Die einzelnen Dateien sind der Vollversion der Handreichung "Institutionelles Schutzkonzept" entnommen, die Sie hier herunterladen können.
Die Printversion des ISK kann in eingeschränkter Stückzahl bei Hermann Mecklenfeld oder Christian Scholüke per E-Mail angefordert werden: oder
Die eingestellten Dateien erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie werden vielmehr sukzessive ergänzt und aktualisiert; Erfahrungswerte aus schon erfolgten Umsetzungen werden dabei berücksichtigt.
Gute Gründe für und weitere Informationen zum Institutionellen Schutzkonzept (ISK)
Hier finden Sie eine Übersicht mit weiteren Informationen zum und guten Gründen für ein ISK.
Interventions- und Handlungsplan
Hier finden Sie ein Schaubild, dass die Inhalte eines ISK übersichtlich darstellt.
To-do-Liste zur Umsetzung eines ISK
Hier können Sie eine Liste mit Punkten herunterladen, die Sie für die Erstellung eines ISK beachten müssen.
Risikoanalyse
- Hier finden Sie grundsätzliche Informationen zur Durchführung einer Risikoanalyse.
- Hier finden Sie Material zur Durchführung einer Risikoanalyse.
Checkliste zur Überprüfung der Präventionsbausteine
Hier können Sie die Checklisten zur Überprüfung der sieben Präventionsbausteine herunterladen.
Arbeitshilfen und Formulare
Präventionsordnung
Hier finden Sie das Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Osnabrück.
Kontaktadressen
Hier finden Sie weitere wichtige Adressen zum Thema - für Sie selbst und zum Weitergeben.
Beispiele aus der Praxis
Hier finden Sie Praxisbeispiele von kirchlichen Einrichtungen, die bereits ein ISK erstellt haben:
- Haus Maria Frieden Rulle
- Pfarreiengemeinschaft Bohmte-Hunteburg-Lemförde
- Pfarrei Christus König Osnabrück
- Don Bosco Katholische Jugendhilfe
- Propsteigemeinde St. Johann Bremen
- Kirchenspiel Emsbüren
- Kirchengemeinde St. Nikolaus, Herzlake, mit der Kapellengemeinde St. Antonius, Westrum
- Pfarrei St. Martinus Bramsche
- Pfarreiengemeinschaft Miteinander
- Pfarrei St. Antonius Papenburg
- Kath. Familienbildungsstätte (FABI)
- Pfarrei St. Matthäus Melle
- Christliche Arbeiterjugend (CAJ) Osnabrück
- Diözesanstelle Berufe der Kirche (PWB)
- Pfarreiengemeinschaft Schöninghsdorf/ Hebelermeer
- Pfarreiengemeinschaft Maria Königin, Lingen & St. Marien, Lingen-Biene
Fr, 01. März 2019
Themen: Prävention | Missbrauch | Schutzprozess
Abteilung: Zentrale Einrichtungen: Koordinationsstelle Prävention