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5 Artikel zum Thema:



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Neue Grundordnung in Kraft

Mi, 15. Februar 2023 | Am 1. Januar 2023 hat Bischof Franz-Josef Bode die neue Grundordnung für den kirchlichen Dienst in Kraft gesetzt. Hier finden Sie weitere Informationen.

Projekt "Aus gutem Grund - mit christlichem Profil" zur neuen Grundordnung

Di, 31. Januar 2023 | Seit dem 1.Januar 2023 ist die neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ in Kraft. Die Grundordnung kommt in der neuen Fassung einem Paradigmenwechsel gleich. So ist beispielsweise die persönliche Lebensführung der Mitarbeitenden für eine Mitarbeit in den katholischen Einrichtungen nicht mehr von Belang. Die Verantwortung für das christliche Profil kommt nun „zuallererst dem Dienstgeber zu. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitarbeitenden ihren besonderen Auftrag glaubwürdig erfüllen können.“ Das Projekt "Aus gutem Grund - mit christlichem Profil" will hier Konzepte und Möglichkeiten entwickeln, wie das in den jeweiligen Stellen konkret umgesetzt werden kann.

Neue Grundordnung kommt im Bistum Osnabrück zum 1. Januar

Do, 29. Dezember 2022 | Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes wird im Bistum Osnabrück zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Mit der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt gelten die von Bischof Franz-Josef Bode erlassenen Regelungen dann für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums, auch für die im pastoralen Dienst Tätigen. Ausnahmen formuliert die geänderte Grundordnung lediglich für Priester und Diakone aufgrund ihres Weiheamtes. Die Regelungen, die jetzt im Bistum Osnabrück umgesetzt werden, entsprechen denen, die der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz im November beschlossen hat.

Bischöfe verabschieden Neufassung der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes"

Di, 22. November 2022 | Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat heute (22. November 2022) mit der erforderlichen Mehrheit eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen. Sie löst die Grundordnung vom 27. April 2015 ab, die nach einigen Jahren einer Evaluation unterzogen wurde. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.

Mehr Sicherheit für queere Mitarbeiter*innen von Bistum und Caritas

Mo, 14. Februar 2022 | Bistum und Diözesancaritasverband Osnabrück geben Selbstverpflichtungserklärung ab: Das Bistum Osnabrück und der Diözesancaritasverband im Bistum werden grundsätzlich keine arbeits- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen aufgrund der persönlichen Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität einer Mitarbeiter*in mehr ergreifen. Das gaben Generalvikar Ulrich Beckwermert und Caritasdirektor Johannes Buß heute im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung gegenüber allen kirchlichen und caritativen Mitarbeiter*innen im Bistum Osnabrück bekannt.