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Stellenplan Kirchengemeinden (ausgenommen Kindertagesstätten)

Anlage zu den Haushaltsunterlagen der Kirchengemeinden und in deren Trägerschaft befindlichen Einrichtungen (z. B. Friedhof, Kindertagesstätte, Sondervermögen etc.) ist unter Anderem der Stellenplan. Dieser Stellenplan ist zusammen mit den Haushaltsunterlagen einmal jährlich zur Genehmigung einzureichen. Das von den Kirchengemeinden zu verwendende Stellenplanmuster für den allgemeinen Haushalt der Kirchengemeinde, Friedhof, Sondervermögen etc. ist Anlage zu diesem Beitrag. Um das Ausfüllen der Stellenpläne zu erleichtern, sind Informationen hierzu seitens der Abteilung Kirchengemeinden erstellt worden. Hier finden Sie auch Hinweise zur Ermittlung der jährlichen Personalkosten und Angabe von Kosten für ehrenamtlich Tätige im Rahmen der Freibeträge.

Für das Personal in den Kindertagesstätten wird in dem Beitrag Stellenpläne in Kindertagesstätten ein Stellenplanmuster zur Verfügung gestellt.

Do, 20. August 2020

Themen: Haushalt | Personal Kigem | Kirchengemeinden
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden

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