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Artikel im Detail

Vergütungsrelevanz von Krippenspielen

Zuletzt hat es vermehrt Rückfragen zur urheberrechtlichen Relevanz von Krippenspielen oder anderen „szenischen“ Aufführungen wie Singspielen oder Kindermusicals gegeben. Für den Fall der „szenischen“ Aufführung in Schulen oder Kirchen sind weder die VG Musikedition noch die GEMA zuständig, so dass die Pauschalverträge des VDD mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition keine Befreiung von der Genehmigungspflicht für solche Aufführungen vorsehen können. Aus diesem Grund sind die Aufführungsrechte beim jeweiligen Rechteinhaber vor der Aufführung einzuholen.

Einige Verlage haben jedoch die VG Musikedition mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt. Zu diesen Verlagen gehören

- Strube Verlag
- Bärenreiter Verlag
- Musikverlag Dr. J. Butz
- Verlag Stephen Janetzko Edition Seebär Musik
- Verlag Merseburger Berlin GmbH
- Musica aeterna
- Musikverlag Hayo e.K.
- Feedback Musikverlag
- Bellmann Musik e.K.
- RPA Verlag GmbH und
- Notenwerkstatt/Martin Schlu.

Für die Einholung einer Genehmigung kann das auf der Homepage der VG Musikedition eingestellte Formular zur „Mitteilung der Aufführung“ genutzt werden. Der ausgefüllte Bogen ist zur Meldung an die VG Musikedition zu senden. Informationen über die Höhe der Vergütungssätze sind ebenfalls diesem Bogen zu entnehmen. Sind die Inhalte, die für eine Aufführung genutzt werden sollen, von anderen als den vorgenannten Verlagen, ist bei diesen Verlagen direkt die erforderliche Genehmigung einzuholen.

Die Rechte sind stets vor der Aufführung beim Rechteinhaber (VG Musikedition oder Verlag) einzuholen. Erhält die VG Musikedition eine Aufführungsmitteilung erst nach der Aufführung, ist sie berechtigt, die doppelte Vergütung zu berechnen.

Mi, 16. Dezember 2020

Themen: Urheberrecht
Abteilung: Recht und Revision

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