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Schneelast auf Dachböden

Aufgrund der Witterungsverhältnisse besteht die Gefahr, dass in den Dachstühlen durch die extreme Windbelastung Flugschnee eingedrungen ist, der sich insbesondere in den Anschlusspunkten des Dachstuhls sammelt und durch heruntertropfendes Wasser im Innenraum in vielen Gemeinden bereits zu sichtbaren Schäden geführt hat. Das Referat Versicherung weist darauf hin, dass diese Schäden grundsätzlich versichert sind, nicht aber die eigentlichen Undichtigkeiten. Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, wenn möglich, die Schneelast umgehend vom Dachboden zu entfernen. Wir weisen daher vor Beginn der Tauperiode nochmals daraufhin, falls noch nicht geschehen, eine Begehung der Dachräume vorzunehmen und die Schneelast aus den Dachböden zu entfernen. Die Räumung des Schnees in den schwer zugänglichen Bereichen sollte nur dann erfolgen, wenn diese auch gefahrlos über die Leitergänge und Laufstege erreicht werden können. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Baureferates gerne zur Verfügung.

Fr, 12. Februar 2021

Themen: Kirchengemeinden | Kindertagesstätten | Grundstücksverwaltung
Abteilung: Kirchengemeinden: Bauangelegenheiten

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