Einlagensicherungsfonds für Privatbanken
Mo, 18. September 2017 | Das Statut des Einlagensicherungsfonds für Privatbanken wird zum 1. Oktober 2017 angepasst, um die Zukunftsfähigkeit des Einlagensicherungsfonds zu stärken. Dabei bleibt der Schutz durch den Einlagensicherungsfonds für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen unverändert.
Themen: Arbeitshilfen
Quelle: Finanzen, Bau, IT: Rechnungswesen