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Fahrradleasing für Mitarbeitende in den Kirchengemeinden

Die Regional-KODA Osnabrück/Vechta hat in ihrer 143. Sitzung am 01.07.2021 den Beschluss zum Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung zunächst bis zum 31.12.2022 gefasst. In der 147. Sitzung der Regional KODA am 17.11.2022 wurde die Fortführung der Regelung zum Fahrradleasing bis zum 31.12.2024 verlängert. Für Mitarbeitende in den Kirchengemeinden finden Sie nachstehend einen konkreten zum Verfahrensablauf für die Inanspruchnahme des Fahrradleasings.

Mo, 28. November 2022

Themen: Kirchengemeinden | Kindertagesstätten | Personal | Personal Kigem
Abteilung: Kirchengemeinden

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