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Reisekostenerstattung - Mitarbeitende in Kirchengemeinden
Aufgrund der befristeten Erhöhung der Fahrtkostenpauschale ab 01.07.2022 bis 31.12.2022 sind die Abrechnungsvordrucke nur für Fahrten bis einschließlich 30.06.2022 zu verwenden. Die neuen Abrechnungsvordrucke werden zeitnah zur Verfügung gestellt!
Mit Verweis auf die "Ordnung zur Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld" - Anlage 3 AVO haben Mitarbeitende in den Kirchengemeinden Anspruch auf Erstattung von Reisekosten. Einen Auszug aus der AVO sowie Reisekostenvordrucke finden Sie hier:
- Fahrkostenerstattung - Mitarbeitende in Kirchengemeinden (bis 06/2022)
- Einzelkostenabrechnung - Mitarbeitende in Kirchengemeinden (bis 06/2022)
- NEU Anlage 3 AVO (Reisekostenordnung)
Mi, 03. August 2022
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Abteilung: Kirchengemeinden