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Eingruppierung Pfarrsekretariat

Die Eingruppierung der Mitarbeitenden in den Pfarrbüros/Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekretäre ist in der "Eingruppierungsordnung für das Pfarrsekretariat" (Anlage 2 § 1b Abschnitt 4 AVO) geregelt. Erläuterungen zur Eingruppierungsordnung, zur Überprüfung der Eingruppierung der Mitarbeitenden und zur Stellenbewertung finden Sie in den nachfolgenden Informationen der Abteilung Kirchengemeinden.

Fr, 17. April 2020

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