Personal und Organisation
Die Abteilung Personal und Organisation des Bistums Osnabrück ist zuständig für Bewerber und Angestellte in der kirchlichen Verwaltung. Sie gliedert sich in vier Referate: Personalwirtschaft/Organisation - Zentrale Dienste, Gehaltsabrechnung sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Das Organigramm, das Sie hier als pdf-Dokument herunterladen können, gibt einen Überblick: Organigramm Abteilung Personal und Organisation
Für Priester und Menschen, die sich für einen anderen seelsorglichen Beruf in der Kirche interessieren, ist das Bischöfliche Personalreferat zuständig.
Termine AMS-Sprechstunde 2024
Di, 07. November 2023 | In regelmäßigen Abständen werden sowohl für die Verwaltungsmitarbeitenden im Bischöflichen Generalvikariat als auch für die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen in der Außenfläche des gesamten Bistums AMS-Sprechstunden (Arbeitssicherheit mit System) angeboten.
Monatsversand
Di, 07. November 2023 | Hier finden Sie die Termine für den Monatsversand in 2023 sowie die jeweils aktuelle Monatsversandliste.
Schulungen/Fortbildungen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Di, 07. November 2023 | Hier finden Sie aktuelle Termine für Schulungen/Fortbildungen aus dem Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Fragen/Anmeldungen senden Sie bitte unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten an:
Ehrenamtliche Tätigkeit im Bistum Osnabrück:
Mi, 01. November 2023 | Ehrenamtliche Hilfe ist eine starke Säule im Bistum Osnabrück. In vielen unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern sind Ehrenamtliche aktiv und engagiert dabei. Auch diese ehrenamtlichen Kräfte sind über die Berufsgenossenschaften vergleichbar mit haupt- oder nebenamtlichen Mitarbeitenden versichert. Dies bietet viele Vorteile in der medizinischen Versorgung im Bereich der Vorsorge sowie bei Unfällen und Rehabilitationen.
Erste-Hilfe
Mi, 01. November 2023 | Für die Sicherheit in der Kirchengemeinde und den Einrichtungen sind Ersthelfende unerlässlich. Die Berufsgenossenschaften geben vor, dass bei einer Zusammenkunft von mindestens zwei Personen außerhalb der Hör- und Rufweite anderer Personen/Ersthelfenden mindestens eine Person in der Ersten-Hilfe qualifiziert sein muss.