Artikel im Detail
Neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes - Zentrale Stelle
Am 1. August 2015 ist die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in Kraft getreten.
Nach Artikel 5 Abs. 4 der Grundordnung ist in jeder Diözese eine sogenannte zentrale Stelle zu bilden. Aufgabe dieser Stelle ist die Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung hinsichtlich der Grundordnung. Beabsichtigt ein kirchlicher Dienstgeber eine Kündigung wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen eine Loyalitätsobliegenheit auszusprechen, soll er bei der zentralen Stelle eine Stellungnahme zur beabsichtigten Kündigung einholen.
Für den Bereich der Diözese Osnabrück wird Herr Aloys Raming-Freesen die mit dieser Stelle verbundene Aufgabe wahrnehmen.
Aloys Raming-Freesen (Bild: Bistum Osnabrück) Ansprechpartner:
Herr Aloys Raming-Freesen
Domhof 2
49074 Osnabrück
Mi, 16. September 2015
Themen: Dies und das
Abteilung: Personal und Organisation: Personalwirtschaft/Organisation