Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Kirchengemeinden

Aufgabe der Abteilung Kirchengemeinden mit den Referaten Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Bauangelegenheiten und Liegenschaften ist es, im Bistum Osnabrück materielle Grundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten ihre Aufgaben trotz unterschiedlicher örtlicher Rahmenbedingungen so gut wie möglich erfüllen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung stehen den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden und Kindertagesstätten beratend zur Verfügung. Neben dem Angebot der Dienstleistung erfüllt die Abteilung Kirchengemeinden auch die Aufgabe der Aufsicht und Genehmigung im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorschriften.
Auch der Fachreferent für Altenhilfe ist in dieser Abteilung angesiedelt.

Hier finden Sie ein Organigramm mit den einzelnen Ansprechpersonen der Abteilung.

Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Arbeitsrecht für Mitarbeitende in Kirchengemeinden von A - Z

Mietverträge

Di, 22. Dezember 2020 | Mietverträge, in denen eine Kirchengemeinde als Vermieter oder Mieter auftritt, müssen aus Gründen der Rechtssicherheit in jedem Fall schriftlich abgeschlossen werden. Das entsprechende Vertragsmuster für einen Wohnraummietvertrag stellen wir Ihnen über die Anlage dieses Artikels und auf Anforderung als beschreibbares Dokument über das Referat Liegenschaften gerne zur Verfügung. Zu unterscheiden ist hierbei, ob es sich bei der Vermietung um Wohnraum oder gewerblich genutzte Flächen handelt.

Corona-Pandemie: Empfehlungen zum Betrieb von Kirchenheizungen und Lüften von Kapellen- und Kirchengebäuden

Do, 10. Dezember 2020 | Bei der Nutzung von Kirchen- und Kapellengebäuden während der andauernden Corona-Pandemie ist auch der Betrieb der Kirchenheizungen und Lüftung der Gebäude besonders zu beachten. Weitere Informationen finden Sie in dem nachfolgenden Beitrag.

Corona: Befristete Senkung der Umsatzsteuer vom 01.07. bis 31.12.2020

Di, 30. Juni 2020 | Im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 wird befristet die Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent, bzw. von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Informationen dazu finden Sie im nachfolgenden Artikel.

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