Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Kirchengemeinden

Die Aufgaben des Referats Kirchengemeinden umfassen die allgemeine Beratung der Kirchengemeinden zu Themen der Organisation, Haushaltswirtschaft, Investitionsfinanzierung und Personal. Dazu gehört auch die Haushaltsaufsicht sowie die kirchenaufsichtliche Genehmigung von bestimmter Willenserklärungen der Kirchenvorstände. Wesentlich ist ebenfalls die Vertretung der Interessen der Kirchengemeinden gegenüber den Kommunen und sonstigen Institutionen.

Arbeitsvertragsvordrucke: Anstellung von Mitarbeitenden in Kirchengemeinden

Do, 03. August 2023 | Entsprechend der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben ist der Abschluss von Arbeitsverträgen sowohl bei der Anstellung von tariflichen als auch geringfügig beschäftigten Mitarbeitenden erforderlich. Die aktuell geltenden und ausschließlich zu verwendenden Vertragsmuster sowie Ausfüllhinweise hierzu finden Sie im nachfolgenden Beitrag:

Änderungsvertragsmuster: Anstellung von Mitarbeitenden in Kirchengemeinden

Do, 03. August 2023 | Entsprechend den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben sind wesentliche Änderungen der Vertragsbestandteile arbeitsvertraglich zu vereinbaren. Im nachfolgenden Beitrag finden Sie Mustervorlagen von Änderungsverträgen sowie Informationen zum Ausfüllen dieser Vertragsmuster.

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