Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Artikel im Detail

Gewährung von Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Entgelts (§ 28 AVO)

Gemäß § 28 AVO kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und es die dienstlichen und betrieblichen Verhältnisse/Belange gestatten. Weiteres hierzu können Sie den nachfolgenden Informationen der Abteilungen Kirchengemeinden und Personal und Organisation entnehmen. Die abzuschließende Sonderurlaubsvereinbarung ist ebenfalls Anlage zu diesem Beitrag.

Do, 16. Mai 2019

Themen: Gesetze | Kirchengemeinden | Verträge | Kirchenvorstand | Personal | Kindertagesstätten | Personal Kigem
Abteilung: Kirchengemeinden: Kindertagesstätten

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