Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Mitteilungspflichten bei bestehenden Schwangerschaften in Kindertagesstätten

Bei bestehenden Schwangerschaften ist das zuständige Gewerbeaufsichtsamt durch den Arbeitgeber, somit bei Kath. Kindertagesstätten die Kirchengemeinde als Trägerin der Einrichtung, zu informieren. Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen finden Sie hier.

Mo, 22. März 2021

Themen: Kirchengemeinden | Personal Kigem | Kindertagesstätten | Corona
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden

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