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Veranstaltungsvertrag mit der GEMA - Unberechtigte Rechnungen

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat mit Rundschreiben an alle deutschen Diözesen vom 28.06.2019 mitgeteilt, dass derzeit von der GEMA vermehrt Rechnungen für Veranstaltungen ausgestellt würden, die eigentlich bereits über den zwischen dem VDD und der GEMA bestehenden und für alle Bistümer geltenden Veranstaltungsvertrag pauschal vergütet sind.

Auffällig sei insbesondere, dass gegenüber kirchlichen Veranstaltern von Konzerten der Ernsten Musik, der liturgischen Musik und von Konzerten mit Gospelgesang eine Lizenzgebühr berechnet werde. Solche Musikaufführungen sind zwar melde-, nicht aber vergütungspflichtig, da sie durch die jährlich durch den VDD zu zahlende Pauschalvergütung bereits vergütet sind. Dies gilt unabhängig davon, ob von den Besuchern der Veranstaltung Eintritt verlangt wird oder nicht.

Daneben seien kichliche Veranstalter nach Wahrnehmung des VDD in letzter Zeit vermehrt auch mit Rechnungen für Filmaufführungen befasst gewesen. In diesem Zusammenhang wird vom VDD auf Folgendes hingewiesen: Bei einer Filmvorführung ist zum einen eine entsprechende Lizenz zur öffentlichen Aufführung des Filmwerkes bei der jeweiligen Filmverleihfirma, der Lizenzierungs-Agentur oder beim Filmemacher einzuholen. Zum anderen sind grundsätzlich zusätzlich die entsprechenden Rechte für die Aufführung der Filmmusik bei der GEMA zu erwerben. Eine GEMA-Pflichtigkeit besteht jedoch dann nicht, wenn der Film im Rahmen einer vom Pauschalvertrag abgedeckten Veranstaltung (z.B. Pfarrfest) gezeigt wird. In diesem Fall ist die GEMA-Gebühr für das Zeigen des Films bereits über den Pauschalvertrag abgedeckt. Es verbleibt in diesen Fällen nur bei der Lizenzierungspflicht gegenüber dem jeweiligen Filmverleiher.
Hinweise zum Pauschalvertrag sowie den entsprechenden Meldebogen mit weiteren Hinweisen auf vergütungs- und meldefreie Veranstaltungen finden Sie auf der Bistumshomepage www.bistum.net in der Kategorie „Urheberrecht“ unter dem Stichwort „Meldung von Musiknutzung bei Konzerten und Veranstaltungen von Kirchengemeinden“. Hinweise zur Lizenzierung von Filmvorführungen finden Sie ebenfalls in der Kategorie „Urheberrecht“ unter dem Stichwort „Arbeitshilfen Urheberrecht“.

Fr, 05. Juli 2019

Themen: Urheberrecht
Abteilung: Recht und Revision

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