Kirchengemeinden
Aufgabe der Abteilung Kirchengemeinden mit den Referaten Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Bauangelegenheiten und Liegenschaften ist es, im Bistum Osnabrück materielle Grundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten ihre Aufgaben trotz unterschiedlicher örtlicher Rahmenbedingungen so gut wie möglich erfüllen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung stehen den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden und Kindertagesstätten beratend zur Verfügung. Neben dem Angebot der Dienstleistung erfüllt die Abteilung Kirchengemeinden auch die Aufgabe der Aufsicht und Genehmigung im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorschriften.
Auch der Fachreferent für Altenhilfe ist in dieser Abteilung angesiedelt.
Hier finden Sie ein Organigramm mit den einzelnen Ansprechpartnern der Abteilung.
Gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG)
Di, 12. Januar 2021 | In der Bundesrepublik Deutschland gilt ein flächendeckender Mindestlohn auf Basis des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Weitere Hinweise hierzu und zu zwingend einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben für Mitarbeitende in Kirchengemeinden finden Sie im nachfolgenden Beitrag:
Öffentliche Gottesdienste im Bistum Osnabrück in der Corona-Zeit
Mo, 11. Januar 2021 | Auf Grundlage der jeweils aktuell geltenden Verordnungen der Bundesländer Bremen und Niedersachsen sind gemeinsame Informationen der Abteilung Kirchengemeinden und Seelsorge erstellt worden. Weitere Informationen finden Sie in dem nachfolgenden Beitrag.
Corona-Pandemie: Nutzung der Pfarrheime und Pfarrbüros
Mo, 11. Januar 2021 | Unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln können in den Pfarrheimen insbesondere gemeindeeigene Veranstaltungen sowie Sitzungen und Zusammenkünfte der Gremien, Vereine und Verbände stattfinden. Nähere Einzelheiten hierzu, inklusive des notwendigen Hygienekonzept, finden Sie hier:
Allgemeine Informationen zur Arbeitszeit in Kirchengemeinden
Mo, 04. Januar 2021 | Zum Thema "Arbeitszeit in Kirchengemeinden" gibt es vielfältige Fragen. Antworten hierauf sowie einen Arbeitszeitbogen finden Sie in den Informationen der Abteilung Kirchengemeinden:
Mietverträge
Di, 22. Dezember 2020 | Mietverträge, in denen eine Kirchengemeinde als Vermieter oder Mieter auftritt, müssen aus Gründen der Rechtssicherheit in jedem Fall schriftlich abgeschlossen werden. Das entsprechende Vertragsmuster für einen Wohnraummietvertrag stellen wir Ihnen über die Anlage dieses Artikels und auf Anforderung als beschreibbares Dokument über das Referat Liegenschaften gerne zur Verfügung. Zu unterscheiden ist hierbei, ob es sich bei der Vermietung um Wohnraum oder gewerblich genutzte Flächen handelt.