Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Kirchengemeinden

Die Aufgaben des Referats Kirchengemeinden umfassen die allgemeine Beratung der Kirchengemeinden zu Themen der Organisation, Haushaltswirtschaft, Investitionsfinanzierung und Personal. Dazu gehört auch die Haushaltsaufsicht sowie die kirchenaufsichtliche Genehmigung von bestimmter Willenserklärungen der Kirchenvorstände. Wesentlich ist ebenfalls die Vertretung der Interessen der Kirchengemeinden gegenüber den Kommunen und sonstigen Institutionen.

Medikamentengabe in Kindertagesstätten

Mo, 17. August 2015 | Krankheiten gehören zum Leben - davon werden auch die Kinder in den Kindertagesstätten nicht verschont. Häufig wird der Wunsch der Sorgeberechtigten an die Einrichtungen herangetragen, dass den Kindern nach ärztlichem Attest die Medikamente verabreicht werden sollen. Um sowohl Träger, Mitarbeitenden als auch Sorgeberechtigten hier einen rechtssicheren Rahmen bieten zu können, hat die Abteilung Kirchengemeinden (Beratung und Betreuung) Unterlagen für die Einrichtungen entwickelt und bereitgestellt.

Revision U 3 im Jahr 2014

Mo, 25. November 2013 | Das Land Niedersachsen wird nach 2011 auch im Jahr 2014 eine Revision der Betreuungskosten der sog. U3-Betreuung in Niedersachsen gem. §16a KiTaG durchführen. Diese Revision betrifft alle Krippen- und altersübergreifenden Gruppen, die seit mind. 1. Januar 2013 eine entsprechende Betriebserlaubnis haben.

Leistungen der Eingliederungshilfe - Verordnung zur zweiten Durchführungsverordnung (2. DVO)

Do, 27. Dezember 2012 | Mit Datum vom 22. November 2012 ist die "Verordnung zur Änderung der Verordnung über Mindestanforderungen an besondere Tageseinrichtungen für Kinder sowie über die Durchführung der Finanzhilfe" in Kraft getreten.

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