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29 Artikel zum Thema:



Themenauswahl:


Verträge und Vordrucke - Orgel

Mi, 15. November 2023 | Die Abteilung Recht und Revision hat in Zusammenarbeit mit dem Referat Bauangelegeheiten Verträge und Vordrucke für Baumaßnahmen in Kirchengemeinden erstellt. Die Unterlagen werden im Word-Format zur Verfügung gestellt und können heruntergeladen und mit dem PC in den vorgesehenen Feldern ausgefüllt werden. Änderungen der Texte sind unzulässig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter des Baureferates. (Sekretariat: Frau Marion Teepe, Telefon 0541-318-166)

Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen für besondere Personenkreise

Mi, 23. August 2023 | Der Gesetzgeber sieht für besondere Personenkreise bestimmte weiterführende Gefährdungsbeurteilung vor. Hierzu zählen unter anderem:

Mutterschutzbeurteilung
Um Gefährdungen für die werdende Mutter und das ungeborene Kind auszuschließen, sind im Mutterschutzgesetz verschiedene Auslösekriterien hinterlegt. Diese Kriterien müssen vor Aufnahme der Tätigkeit für den jeweiligen Arbeitsplatz ermittelt werden.

Jugendschutzbeurteilung
Der Gesetzgeber sieht vor, dass gewisse Arbeiten nicht durch Minderjähre verrichtet, werden dürfen.

Die beiden angefügten Gefährdungsbeurteilungen stellen die Grundlage der Gesetzgebung dar und können durch die jeweiligen Dienstvorgesetzten verwendet werden.

Unterweisungsvorlagen

Mi, 23. August 2023 | Um Führungskräfte bei ihrer gesetzlichen Pflicht von Unterweisungen zu unterstützen, wurden seitens des Referates Sicherheit und Gesundheitsschutz des Bistums Osnabrück Unterweisungsvorlagen erstellt. Bei der Verwendung dieser Unterweisungsvorlagen muss zwingend auf die Anpassung an die betriebsspezifischen Aspekte des jeweiligen Gebäudes/Arbeitsplatzes geachtet werden.
Ebenfalls finden Sie in diesem Eintrag einen Unterweisungsnachweis, um die durchgeführte Unterweisung zu dokumentieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Arbeitsvertragsvordrucke: Anstellung von Mitarbeitenden in Kirchengemeinden

Do, 03. August 2023 | Entsprechend der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben ist der Abschluss von Arbeitsverträgen sowohl bei der Anstellung von tariflichen als auch geringfügig beschäftigten Mitarbeitenden erforderlich. Die aktuell geltenden und ausschließlich zu verwendenden Vertragsmuster sowie Ausfüllhinweise hierzu finden Sie im nachfolgenden Beitrag:

Einsatz und Eingruppierung des pädagogischen Fachpersonals in kath. Kindertagesstätten im Bistum Osnabrück

Fr, 16. Juni 2023 | In der Sitzung der Regional KODA Osnabrück/Vechta am 17. November 2022 wurde die Tarifeinigung im öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) vom 18. Mai 2022 übernommen. In diesem Artikel finden Sie Hinweise zum Einsatz und zur Eingruppierung des pädagogischen Fachpersonals in kath. Kindertagesstätten im Bistum Osnabrück. Darin enthalten sind sämtliche Informationen zu den in Kindertagesstätten eingesetzten pädagogischen Fachkräften unter Berücksichtigung des Niedersächsischen Gesetz über Kin-dertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und des neuen SuE-Tarifes.

Übernahme der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) durch die Regional-KODA

Di, 07. März 2023 | In der Sitzung der Regional KODA Osnabrück/Vechta am 17.11.2022 wurde die Tarifeinigung im öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienst vom 18. Mai 2022 übernommen. Die folgende Mitarbeiterinformation beinhaltet die wesentlichsten Regelungen zum Umgang mit den Regenerationstagen und die Möglichkeit der Umwandlung der SuE-Zulage in bis zu zwei freien Arbeitstagen. Die Information wurde ergänzt um Praxishinweise und Vordrucke für die Ablauforganisation.

Reise- und Fahrtkostenerstattungen

Mi, 01. Februar 2023 | Bis zum 31.12.2023 wird die Entschädigung für gefahrene Kilometer mit dem Pkw auf 0,40 € brutto und mit dem Moped/Motorrad auf 0,30 € brutto erhöht. Aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen darf die Auszahlung der Reisekosten deshalb nur noch über das Referat Gehaltsabrechnung erfolgen. Weitere Hinweise hierzu sowie die neuen zu verwendenden Vordrucke für die Reisekostenerstattung finden Sie im nachfolgenden Beitrag:

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Fr, 18. November 2022 | Zum 01.01.2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) deutschlandweit eingeführt. Die Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber sowie bei der Krankenkasse entfällt, sodass der Arbeitgeber den Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung veranlassen muss. Aus diesem Grunde sind organisatorische Verfahren beim Arbeitgeber festzulegen. Weitere Informationen und Arbeitshilfen finden Sie im folgenden Beitrag:

Revisionsordnung (RevO) für das Bistum Osnabrück

Fr, 17. April 2020 | Die Revisionsordnung für das Bistum Osnabrück war in einigen Punkten zu ändern und zu ergänzen. Die bisherige Revisionsordnung vom 18.09.1995 war aufzuheben und wird durch die im Folgenden abgedruckte Neufassung der Revisionsordnung im Bistum Osnabrück ersetzt.

Berechnung von Beschäftigung-, Dienst- und Jubiläumsdienstzeiten von Mitarbeitenden in Kirchengemeinden

Mo, 30. September 2019 | Die Beschäftigungs- und Dienstzeiten abhängig beschäftigter Mitarbeitender haben Einfluss auf diverse tarifliche Vorgaben der AVO. Die Berechnung dieser Zeiten werden für Kirchengemeindemitarbeitende durch die Abteilung Kirchengemeinden durchgeführt.

Logo Bistum Osnabrück

Logo Bistum Osnabrück
Bild: Bistum Osnabrück

Di, 19. Juni 2018 | Hier finden Sie das Logo des Bistums Osnabrück in verschiedenen Varianten zur Verwendung im Internet und für Ihre Drucksachen.

Verträge und Vordrucke - Künstler

Mo, 15. Januar 2018 | Die Abteilung Recht und Revision hat in Zusammenarbeit mit dem Referat Bauangelegeheiten Verträge und Vordrucke für Baumaßnahmen in Kirchengemeinden erstellt. Die Unterlagen können heruntergeladen und mit dem PC in den vorgesehenen Feldern ausgefüllt werden. Änderungen der Texte sind unzulässig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter des Baureferates. (Sekretariat: Frau Verena Röber, Telefon 0541-318-166)

Verträge und Vordrucke - Glocken

Mo, 15. Januar 2018 | Die Abteilung Recht und Revision hat in Zusammenarbeit mit dem Referat Bauangelegeheiten Verträge und Vordrucke für Baumaßnahmen in Kirchengemeinden erstellt. Die Unterlagen werden im Word-Format zur Verfügung gestellt und können heruntergeladen und mit dem PC in den vorgesehenen Feldern ausgefüllt werden. Änderungen der Texte sind unzulässig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter des Baureferates. (Sekretariat: Frau Verena Röber, Telefon 0541-318-166)

Verträge und Vordrucke - SiGeKo

Mo, 15. Januar 2018 | Die Abteilung Recht und Revision hat in Zusammenarbeit mit dem Referat Bauangelegeheiten Verträge und Vordrucke für Baumaßnahmen in Kirchengemeinden erstellt. Die Unterlagen werden im Word-Format zur Verfügung gestellt und können heruntergeladen und mit dem PC in den vorgesehenen Feldern ausgefüllt werden. Änderungen der Texte sind unzulässig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter des Baureferates. (Sekretariat: Frau Verena Röber, Telefon 0541-318-166)

Verträge und Vordrucke - Baumaßnahmen

Mo, 15. Januar 2018 | Die Abteilung Recht und Revision hat in Zusammenarbeit mit dem Referat Bauangelegeheiten Verträge und Vordrucke für Baumaßnahmen in Kirchengemeinden erstellt. Die Unterlagen werden im Word-Format zur Verfügung gestellt und können heruntergeladen und mit dem PC in den vorgesehenen Feldern ausgefüllt werden. Änderungen der Texte sind unzulässig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter des Baureferates. (Sekretariat: Frau Verena Röber, Telefon 0541-318-166)

Steuerliche Anerkennung von Spenden

Mo, 18. September 2017 | Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können vom Zuwendenden im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden. Abzugsfähig sind dabei Geldspenden (inklusive Aufwands- und Rückspenden) sowie Sachspenden.

Notfallmanagement in der Jugendpastoral des Bistums Osnabrück

Notfallmanagement in der Jugendpastoral des Bistums Osnabrück

Mo, 27. Juni 2016 | Damit sie in Krisensituationen unterschiedlicher Art besonnen und angemessen reagieren können, gibt das Bistum Osnabrück seinen ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden ein Notfallhandbuch mit dazugehörigem Notfallplan an die Hand. Ziele der beiden aufeinander abgestimmten Dokumente des Notfallmanagements sind die Prävention von Schäden jeglicher Art bei Notfallereignissen sowie die schnellstmögliche Sicherstellung von operativen und strategischen Notfallmaßnahmen.