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Datenschutz - Verpflichtungserklärungen
Egal, ob hauptamtliche Mitarbeiter*innen oder ob Ehrenamtliche in kirchlichen Einrichtungen mit personenbezogenen Daten umgehen; diejenige Stelle, für die diese Personen tätig sind, muss ihre Haupt- und Ehrenamtlichen auf das Datengeheimnis verpflichten. Ohne eine solche Verpflichtung darf die Einrichtung keine ihr anvertrauten personenbezogenen Daten an Dritte überlassen. Hierüber verhält sich die unten aufgeführte Datenschutz-Info mit den dazugehörigen Mustern.
Sollten Sie Fragen hierzu oder zu anderen Bereichen des Datenschutzes haben, wenden Sie sich gerne an Herrn Lütkemeyer oder Herrn Themann (Firma Itebo GmbH) bzw. Frau Johanna Hehmann als Datenschutzkoordinatorin beim Bistum Osnabrück ).
- Datenschutz-Info
- Merkblatt zum Datenschutz
- Verpflichtung von Mitarbeitenden auf das Datengeheimnis
- Verpflichtung von Ehrenamtlichen auf das Datengeheimnis
Mi, 20. März 2019
Themen: Datenschutz | Kirchengemeinden
Abteilung: Kirchengemeinden